Information über Neuerungen der Zulassungsbehörde Landkreis Greiz

1. Zulassung auf ausländische Personen außerhalb der EU

Mit folgenden Dokumenten ist die Zulassung möglich:

+ Aufenthaltstitel mit Reisepass / Reiseausweis als Flüchtling
+ Aufenthalskarte / Daueraufenthalskarte mit Reisepass
+ wenn kein Reisepass vorhanden, bitte mit Zulassungsbehörde in Verbindung setzen (Tel.: 036603 / 25520)

2. Zulassung auf Minderjährige

Bei der Zulassung von Fahrzeugen auf minderjährige Personen sind folgende Unterlagen erforderlich:

+ Geburtsurkunde und Meldebescheinigung (<= 3 Monate) oder Personalausweis
+ Personalausweise der Eltern bzw. Sorgeberechtigten
+ Ggf. Vollmacht / Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten, wenn die betreffenden Personen nicht anwesend sind

bei alleiniger Sorgeberechtigung ist zusätzlich vorzulegen

+ eine Bescheinigung vom Jugendamt über die Sorgeberechtigung oder einen Gerichtsbeschluss über die Sorgeberechtigung

3. Fahrzeugidentkontrolle

Zur Kontrolle der Fahrzeugidentnummer bei eingeführten Fahrzeugen aus dem Ausland bzw. erstmaliger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigiung Teil || gibt es folgende Möglichkeiten

+ Fahrzeug vor der Zulassung bei der Zulassungsbehörde vorführen
+ Fahrzeug nach Zulassung bei der Zulassungsbehörde vorführen (die Zulassungsbescheinigung Teil || wird solange einbehalten)
+ Bestätigung über die Richtigkeit der eingeschlagenen FIN von technischer Prüfstelle (TÜV, DEKRA etc.) und Foto von eingeschlagener Fahrzeugidentnummer (Bestätigung kann auf extra Gutachten erfolgen oder auf dem HU-Protokoll oder einem vorhanden Gutachten explizit vermerkt sein)