DOWNLOAD & WAS SIE BENÖTIGEN

VOLLMACHT ZULASSSUNG

SEPA LASTSCHRIFTMANDAT

ANTRAG AUßERBETRIEBSETZUNG

Pdf Zulassung Minderjährige

ZULASSUNG AUF MINDERJÄHRIGE

Pdf Steuervergünstigung Schwerbehinderte

STEUERVERGÜNSTIGUNG SCHWERBEHINDERTE

KOPIERVORLAGE AUSWEIS FÜR GERA

Pdf Umstatzsteuerzwecke EU Fahrzeuge

UMSATZSTEUERZWECKE FÜR EU-FAHRZEUGE

NEUTRALE VOLLMACHT


WAS BENÖTIGEN SIE FÜR UNTERLAGEN?

  • Zulassungsbescheinung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. CoC-Papiere
  • elektronische Versicherungsbestätigung durch eVB-Nummer
  • Personalausweiskopie des zukünftigen Halters; bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine gültige Meldebestätigung (ausgestellt innerhalb der letzten drei Monate)
  • Bei Minderjährigen die Einwilligung der Eltern (bzw. des gesetzl. Vertreters)
  • Führerscheinantrag von dem Minderjährigen und Führerscheinkopie vom Minderjährigen
  • Bei Firmen Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung; bei sog. Freiberuflern einen geeigneten Nachweis über Praxis, Kanzlei usw. ;(z.B. Mietvertrag, Steuernummer)
  • Vollmacht für eine beauftragte Person
  • SEPA Lastschriftmandat

  • Zulassungsbescheinung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinung Teil II (Fahrzeugbrief)
    Aktuelle Prüfbescheinigung über Haupt- und Abgasuntersuchung (wenn älter als 3 Jahre)
  • elektronische Versicherungsbestätigung durch eVB-Nummer
  • Personalausweiskopie des zukünftigen Halters; bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine gültige Meldebestätigung (ausgestellt innerhalb der letzten drei Monate)
  • Bei Minderjährigen die Einwilligung der Eltern (bzw. des gesetzl. Vertreters)
    Bei Firmen Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung; bei sog. Freiberuflern einen geeigneten Nachweis über Praxis, Kanzlei usw. (z.B. Mietvertrag, Steuernummer)
  • Vollmacht für eine beauftragte Person
  • SEPA Lastschriftmandat

Neufahrzeug

  • Ausländische Fahrzeugpapiere
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. CoC-Papier
  • Kaufvertrag oder Rechnung im Original
  • Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung, oder Dekra/Tüv Bestätigung über Ident-Nummer
  • Einfuhrumsatzsteuer-Erklärung (kann bei der Zulassungsbehörde ausgefüllt werden)
  • bei Fahrzeugen, die nicht aus der EU stammen, ist eine
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen
  • elektronische Versicherungsbestätigung durch eVB-Nummer
  • Personalausweiskopie des zukünftigen Halters; bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine gültige Meldebestätigung (ausgestellt innerhalb der letzten drei Monate)
  • Bei Minderjährigen die Einwilligung der Eltern (bzw. des gesetzl. Vertreters)
  • Bei Firmen Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung; bei sog. Freiberuflern einen geeigneten Nachweis über Praxis, Kanzlei usw. (z.B. Mietvertrag, Steuernummer)
  • Vollmacht für eine beauftragte Person
  • SEPA Lastschriftmandat

 

Gebrauchtfahrzeug

  • Ausländische Fahrzeugpapiere
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. CoC-Papier oder Gutachten nach § 21 StVZO
  • Kaufvertrag oder Rechnung im Original
  • Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung, oder Dekra/Tüv Bestätigung über Ident-Nummer
  • Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
  • Haupt- und Abgasuntersuchung sofern das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist
    bei Fahrzeugen, die nicht aus der EU stammen, ist eine
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen
  • elektronische Versicherungsbestätigung durch eVB-Nummer
  • Personalausweiskopie des zukünftigen Halters; bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine gültige Meldebestätigung (ausgestellt innerhalb der letzten drei Monate)
  • Bei Minderjährigen die Einwilligung der Eltern (bzw. des gesetzl. Vertreters)
  • Bei Firmen Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung; bei sog. Freiberuflern einen geeigneten Nachweis über Praxis, Kanzlei usw. (z.B. Mietvertrag, Steuernummer)
  • Vollmacht für eine beauftragte Person
  • SEPA Lastschriftmandat

  • Zulassungsbescheinung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinung Teil II (Fahrzeugbrief) nur erforderlich bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde
  • Personalausweiskopie des Halters; bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine gültige Meldebestätigung
  • Bei Firmen Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung; bei sog. Freiberuflern einen geeigneten Nachweis über Praxis, Kanzlei usw. (z.B. Mietvertrag, Steuernummer)
  • Bei Minderjährigen die Einwilligung der Eltern (bzw. des gesetzl. Vertreters)
  • Nachweis über gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Vollmacht für eine beauftragte Person

  • Zulassungsbescheinung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gutachten eines amtl. Sachverstänigen
  • Nachweis über gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Vollmacht für eine beauftragte Person

  • In Original oder Kopie: Zulassungsbescheinung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
  • elektronische Versicherungsbestätigung durch eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
  • Personalausweiskopie des zukünftigen Halters; bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine gültige Meldebestätigung
  • Bei Firmen Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung; bei sog. Freiberuflern einen geeigneten Nachweis über Praxis, Kanzlei usw. (z.B. Mietvertrag, Steuernummer)
  • Vollmacht für eine beauftragte Person

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • KFZ-Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
  • Nachweis über eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Reisepass
  • elektronische Versicherungsbestätigung durch eVB-Nummer für Ausfuhrkennzeichen
  • Vollmacht für eine beauftragte Person
  • Kaufvertrag
  • SEPA Lastschriftmandat

07er-Kennzeichen

  • Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, erhalten auf Antrag ein 07er-Kennzeichen. Das 07er-Kennzeichen kann sowohl für mehrere Fahrten als auch für unterschiedliche Oldtimer eines Halters genutzt werden. Der Halter hat jede Fahrt in einem Fahrzeugscheinheft sowie Fahrtenbuch nachzuweisen. Diese Kennzeichen können zur Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen sowie deren An- und Abfahrt verwendet werden.
  • Ebenso können Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge durchgeführt werden
  • schriftlicher Antrag (bei Zulassungsbehörde erhältlich)
  • Fahrzeugpapiere (im Original) für die Fahrzeuge, die dem Kennzeichen zugewiesen werden sollen. Fahrzeuge müssen außer Betrieb gesetzt werden
  • Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate (Beantragung bei den Meldestellen oder im Kreisverwaltungsreferat)
  • Fahrzeuge ohne Zulassungsbescheinigung Teil II Vorlage des Ursprungszeugnisses und Eigentumsnachweis, sowie Gutachten gem. § 23 StVZO
  • Oldtimer-Gutachten
  • Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate (Beantragung bei den Meldestellen oder im Kreisverwaltungsreferat)
  • Personalausweiskopie des zukünftigen Halters auf Kopiervorlage; bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine gültige Meldebestätigung (ausgestellt innerhalb der letzten drei Monate)
  • Bei Firmen Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung; bei sog. Freiberuflern einen geeigneten Nachweis über Praxis, Kanzlei usw. (z.B. Mietvertrag, Steuernummer)
  • elektronische Versicherungsbestätigung durch eVB-Nummer für Oldtimerkennzeichen
    Vollmacht für eine beauftragte Person
  • SEPA Lastschriftmandat

 

Historisches Kennzeichen

  • Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, erhalten auf Antrag ein historisches Kennzeichen. Das Kennzeichen dient zur Nutzung im täglichen Straßenverkehr.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Kennzeichenschilder
  • Gutachten des amtl. Sachverständigen
  • elektronische Versicherungsbestätigung durch eVB-Nummer für historisches Kennzeichen
  • Personalausweiskopie des zukünftigen Halters auf Kopiervorlage; bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine gültige Meldebestätigung (ausgestellt innerhalb der letzten drei Monate)
  • Bei Firmen Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung; bei sog. Freiberuflern einen geeigneten Nachweis über Praxis, Kanzlei usw. (z.B. Mietvertrag, Steuernummer)
  • SEPA Lastschriftmandat

  • Personalausweiskopie des zukünftigen Halters auf Kopiervorlage; bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine gültige Meldebestätigung (ausgestellt innerhalb der letzten drei Monate)
  • Bei Firmen Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung; bei sog. Freiberuflern einen geeigneten Nachweis über Praxis, Kanzlei usw. (z.B. Mietvertrag, Steuernummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • das evtl. noch vorhandene zweite Kennzeichen
    Prüfbescheinigungen der Abgas- und Hauptuntersuchung
  • Anzeige der Polizei (Tagebuchnummer)
  • bei zu vertretenden natürlichen und juristischen Personen eine Vollmacht. Versicherung an Eides Statt; diese kann nur persönlich, nicht durch Beauftragte bei der KFZ-Zulassungsstelle abgegeben werden.
    Alternative: Notar/Rechtsanwalt

Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist eine Eidesstattliche Erklärung von demjenigen abzugeben, der für den Verlust verantwortlich ist. Die Erklärung ist persönlich bei der Zulassungsbehörde unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes abzugeben. Sollte es sich bei dem verloren gegangenen Fahrzeugschein um keinen neue Zulassungsbescheinigung Teil I handeln, ist lediglich eine Verlustanzeige vorzulegen.
  • Personalausweiskopie des Halters auf Kopiervorlage; bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine gültige Meldebestätigung (ausgestellt innerhalb der letzten drei Monate)
  • Bei Firmen Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung; bei sog. Freiberuflern einen geeigneten Nachweis über Praxis, Kanzlei usw. (z.B. Mietvertrag, Steuernummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbescheinigungen der Abgas- und Hauptuntersuchung

Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II ist eine Eidesstattliche Erklärung von demjenigen abzugeben, der für den Verlust verantwortlich ist. Die Erklärung ist persönlich bei der Zulassungsbehörde unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes abzugeben. Eine Ersatzbriefausstellung kann erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist von ca. 4 bis 6 Wochen erfolgen.
  • Personalausweiskopie des Halters auf Kopiervorlage; bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine gültige Meldebestätigung (ausgestellt innerhalb der letzten drei Monate)
  • Bei Firmen Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung; bei sog. Freiberuflern einen geeigneten Nachweis über Praxis, Kanzlei usw. (z.B. Mietvertrag, Steuernummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Prüfbescheinigungen der Abgas- und Hauptuntersuchung